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SchlHOLG (13 UF 113/00) | Datum: 25.01.2001
pp. Die Klägerin macht nachehelichen Unterhalt geltend. Sie ist am 1957 geboren. Am 1985 hat sie den am 1955 geborenen Beklagten geheiratet. Aus der Ehe sind zwei minderjährige Kinder, J, geb. am November 1985, und F, [...]