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OLG Köln (27 WF 1/01) | Datum: 15.01.2001
Die zulässige Beschwerde ist begründet. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Antragstellerin hat hinreichende Aussicht auf Erfolg. Nach § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des [...]