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OLG Stuttgart (15 WF 386/00) | Datum: 23.10.2000
Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Nach dem Sach- und Streitstand ist es angemessen, dass die Kosten des Rechtsstreits vom Kläger zu tragen sind (§ 91 a ZPO ). Die Vollstreckungsgegenklage war nach dem Vortrag [...]