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OLG Zweibrücken (3 W 175/00) | Datum: 15.11.2000
Das Rechtsmittel ist in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden (§§ 78 , 80 Abs. 1 GBO ). In der Sache führt es jedoch nicht zum Erfolg, weil die Entscheidung des Landgerichts nicht auf einer Verletzung des Gesetzes [...]