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OLG Düsseldorf (9 WF 55/00) | Datum: 28.09.2000
Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist nicht begründet. Das Amtsgericht hat die der Antragstellervertreterin aus der Staatskasse zu zahlende Vergleichsgebühr zu Recht auf 130 DM zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer [...]