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OLG Hamm (2 WF 306/00) | Datum: 01.08.2000
Die gemäß § 9 Abs. 2 BRAGO , 25 Abs. 2 GKG zulässige Beschwerde ist begründet. Der Streitwert für die Ehesache ist vom Amtsgericht mit 10.000,00 DM zu niedrig festgesetzt worden. Ein Einverständnis der Beschwerdeführer [...]