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BayObLG (1Z BR 64/00) | Datum: 27.07.2000
I. Die im Alter von 79 Jahren verstorbene Erblasserin war in ihren letzten Lebensjahren - nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahre 1991 - alleinstehend; sie hatte keine Kinder. Bis Januar 1995 lebte sie bei der Familie M. [...]