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SchlHOLG (10 WF 78/00) | Datum: 06.06.2000
Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. In Verfahren ohne Anwaltszwang ist nach § 121 Abs. 2 ZPO ein Anwalt beizuordnen, wenn die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich ist. Es muss [...]