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OLG Hamm (6 WF 35/00) | Datum: 16.03.2000
Durch den angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss hat das Familiengericht die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten des Rechtsstreits auf 307,50 DM nebst Zinsen festgesetzt und den weitergehenden [...]