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BGH (IV ZR 222/98) | Datum: 15.03.2000
Die Klägerin macht als Miterbin zu 3/8 am Nachlaß ihres Großvaters ein Vorkaufsrecht gemäß §§ 2034 , 2035 BGB geltend. Der Nachlaß besteht nur noch aus einem Hausgrundstück in L.. Neben der Klägerin war der [...]