Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BayObLG (3Z BR 380/99) | Datum: 19.01.2000
I. Mit notariellem Vertrag vom 8.11.1979 überließen Eheleute ihrem Sohn ihren Grundbesitz und erklärten die Auflassung. In der notariellen Urkunde heißt es: Der Erwerber verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand zu [...]