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BFH (VII R 91/98) | Datum: 13.01.2000
Die Klägerin hatte Ende 1994 eine Gewinnausschüttung vorgenommen und die dadurch entstandene Kapitalertragsteuer am 5.1.1995 angemeldet. Sie hat die Steuern jedoch nicht entrichtet, da sie mit einem - u.a. infolge der [...]