»Der Tod des 'anderen Elternteils' steht der Einbenennung nach § 1618 BGB n.F. nicht entgegen. Jedoch ist dann zur Wirksamkeit der Namensänderung gemäß § 1618 S. 4 BGB n.F. die Ersetzung der Einwilligung des Verstorbenen durch das Familiengericht erforderlich.«
FamRZ 1999, 1372 NJWE-FER 1999, 148 OLGReport-Zweibrücken 1999, 302 [...]
»Ist der in einem Erbvertrag vertragsmäßig Bedachte vor Eintritt des Erbfalls verstorben, so kann eine frühere letztwillige Verfügung das Recht des Bedachten nicht beeinträchtigen und behält deshalb grundsätzlich ihre Wirkung. Etwas anderes gilt dann, wenn sich aus dem Erbvertrag der Wille des Erblassers entnehmen lässt, die früher getroffene Verfügung von Todes wegen in jedem Fall aufzuheben.«
FamRZ 1999, 1545 NJWE-FER 1999, 155 OLGReport-Zweibrücken 2000, 124 [...]
»Erledigt sich ein Rechtsmittel, weil die Frist der angeordneten Unterbringung abgelaufen ist, bleibt es gleichwohl (mit dem Ziel auf Feststellung der Rechtswidrigkeit) zulässig, wenn die Anordnung nur für die Dauer von sechs Wochen erfolgte. Das gilt auch in Fällen, in denen der Anordnung bereits eine einstweilige Unterbringung vorausgegangen ist.«
vgl. BayObLG, 12.2.1999, Az. 3Z BR 54/99, FamRZ 1999, 794 FamRZ 2000, 303 [...]
Hat der betreuende Elternteil den Unterhalt für die Kinder titulieren lassen, obwohl beide Eltern eine Freistellungsvereinbarung getroffen hatten, und verlangt der barunterhaltspflichtige Elternteil deshalb von dem betreuenden Elternteil Schadensersatz, weil sich dieser treuwidrig nicht an die Abrede gehalten habe, so stellt der Rechtsstreit hierüber eine Familiensache dar, da der Rechtsstreit einen ein Unterhaltsrechtsverhältnis näher ausgestalteten Vertrag betrifft. Der barunterhaltspflichtige Elternteil kann jedoch die Kosten des Unterhaltsprozesses auch bei Vorliegen einer Freistellungsvereinbarung nicht von dem betreuenden Elternteil ersetzt verlangen, da er die Kosten des Rechtsstreites durch eine kostenfreie Titulierung in Urkunden des Jugendamtes (§ 59, 60 KJHG (SGBVIII)) hätte titulieren lassen können.
FamRZ 2000, 497 NJW-RR 2000, 150 OLGReport-Zweibrücken 2000, 321 [...]
»Die betriebliche Altersversorgung der BASF AG Ludwigshafen am Rhein, ist nach den im Zeitraum 1989 bis 1998 vorgenommenen Anpassungen ihrer Rentenleistungen und deren Vergleich mit den Wertsteigerungen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung nunmehr als im Leistungsstadium dynamisch anzusehen (Änderung der bisherigen Senatsrechtsrechtssprechung, Beschluss vom 17.05.1988 - 2 UF 104/87, FamRZ 1988, 1288).«
FamRZ 2000, 539 NJW-RR 2001, 292 OLGReport-Zweibrücken 2000, 165 [...]
Wird die Vaterschaft zu einem nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geborenen Kind durch einen Dritten anerkannt, so muss lediglich dessen Anerkenntnis innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Ehescheidungsurteils wirksam erklärt sein. Die zusätzlich erforderlichen Zustimmungen der Mutter und des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet war, sind dagegen nicht an diese Frist gebunden.
DAVorm 2000, 161 FamRZ 2000, 546 NJW-RR 2000, 881 OLGReport-Zweibrücken 2000, 390 [...]
»Eine Entscheidung gemäß § 1672 BGB (a.F.) hat auch nach dem 01.07.1998 keine über die Scheidung hinausreichende Bestandskraft. Dies ergibt sich auch aus der Systematik der Neuregelung, deren Zweck es war, die Elternautonomie zu kräftigen. Dem würde es widersprechen, wenn in einem zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenem Scheidungsverfahren einem Elternteil, der an der gemeinsamen elterlichen Sorge festhalten will, die Wirkungen des neuen Rechts wegen einer Norm vorenthalten würden, deren Zweck es nicht war, die Verhältnisse nach der Scheidung zu regeln. Daher ist der (aufgehobenen) Norm des § 1672 BGB (a.F.) eine bis dahin nicht gehabte Schwellenwirkung nicht beizulegen.«
DAVorm 2000, 265 FamRZ 2000, 506 NJW-RR 2000, 1 OLGReport-Zweibrücken 1999, 468 [...]