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BGH (III ZR 87/99) | Datum: 18.11.1999
I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht der M. KG auf Zahlung einer Maklerprovision in Höhe von 845.320 DM nebst Zinsen sowie auf Auskunft über den von der Beklagten für die erworbene Wohnanlage [...]