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Unterhält die Ehefrau während der Ehe über mehrere Jahre hinweg ein intimes Verhältnis zu einem gemeinsamen Freund der Familie, führt dies nach § 1579 Nr. 6 BGB auch dann zu einer Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt, wenn dieses Verhältnis vor der Trennung der Parteien endet und erst nach der Trennung der Parteien wieder auflebt.
FamRZ 2000, 290 FuR 2000, 189 MDR 2000, 35 OLGReport-Koblenz 1999, 442 [...]
Liegt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung so können Lebensversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand berücksichtigungsfähig sein, wenn die Rentenversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitgeberanteils und die Lebensversicherungsprämien 20 % des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Wirft der Wohnwert nach Abzug der Schuldzinsen eine zu niedrige Rendite für das bei einer Scheidungsvereinbarung übernommene Vermögen ab, so ist die Unterhaltsberechtigte zu einer Vermögensumschichtung verpflichtet, damit sie ihren Bedarf besser decken kann, denn der bezogene Unterhalt dient nicht dazu, die Vermögensbildung zu fördern.
EzFamR aktuell 1999, 199 FuR 1999, 369 OLGR-München 2000, 124 [...]