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OLG Brandenburg (9 WF 209/99) | Datum: 22.12.1999
Die gemäß §§ 613 Abs. 2 , 380 Abs. 3 ZPO zulässige Beschwerde ist nur hinsichtlich der Höhe des auferlegten Ordnungsgeldes begründet; im Übrigen ist sie unbegründet. In Ehescheidungsverfahren hat der Richter die [...]