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Die Besitzstandsregelung des § 1 Abs. 3 BVormVG ist auch für die Festsetzung der Vergütung eines Berufsbetreuers für seine Tätigkeit in einer Betreuungssache anzuwenden, die er erst nach dem 1.1.1999 neu übernommen hat, wenn er ansonsten die Voraussetzung erfüllt, daß er in dem Zeitraum von zwei Jahren vor dem Inkrafttreten des Gesetzes schon berufsmäßig Betreuung geführt hat.
BtPrax 2000, 36 FGPrax 2000, 20 OLGReport-Hamm 2000, 61 [...]
»Der Umstand, daß infolge Streichung des BGB § 1741 Abs. 3 S. 2 durch Art. 1 Nr. 27c des Kindschaftsrechtsreformgesetzes seit dem 1.7.1998 es nicht mehr möglich ist, daß die Mutter ihr nicht ehelich geborenes Kind adoptiert, bedeutet weder eine echte, noch eine unechte Rückwirkung und ist auch sonst verfassungsrechtlich unbedenklich.«
Vorinstanz: LG Meiningen, - Vorinstanzaktenzeichen 4 T 195/99 FGPrax 1999, 224 [...]