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SchlHOLG (15 WF 179/99) | Datum: 28.09.1999
Die nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist begründet. Der Senat wertet den Beschluß des Rechtspflegers vom 05.08.1999 auch als Ablehnung der Beiordnung von Rechtsanwalt K. Hierfür spricht, daß der [...]