Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Ihre Suche einschränken

Rechtsgebiet

Gericht

Fundstelle

Aktuelle Suchergebnisse 111 - 120 von 120 .
Sortieren nach   

1. Beantragt eine Partei Prozesskostenhilfe zur Einlegung der Berufung gegen ein Scheidungsurteil und wird der Prozesskostenhilfeantrag zurückgewiesen, dann kann die Zweiwochenfrist zur Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsfrist um bis zu vier Werktage überschritten werden, um der armen Partei die Gelegenheit zu geben, ab dem Zugang des Prozesskostenhilfebeschlusses die Überlegung anzustellen, ob und mit welchen Mitteln sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will. Dies entspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und bedürftigen Parteien.. 2. Dem Wiedereinsetzungsantrag ist auch dann stattzugeben, wenn der Berufungsgegner während des Laufs des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens verstorben ist. Bei der Anwendung des § 619 ZPO auf diesen Fall sind die dem Recht der Prozesskostenhilfe zugrundeliegenden Grundsätze zu berücksichtigen, insbesondere der Anspruch des Bedürftigen auf effektiven Rechtsschutz. Der Vergleich mit einer reichen Partei zeigt, dass diese gegen die erfolgte Scheidung sofort Berufung eingelegt hätte, so dass zum Zeitpunkt des Versterbens der Partei noch keine Rechtskraft eingetreten gewesen wäre mit der Folge, dass § 619 ZPO unmittelbar zur Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache und Beendigung der Ehe durch Tod der Parteien und nicht durch Scheidung der Ehe geführt hätte. Der Anspruch der bedürftigen Partei, prozessual gleichgestellt zu werden, erfordert hier die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

OLG Stuttgart (17 UF 71/99) | Datum: 28.07.1999

I. Der am ... 1914 geborene Antragsteller und die am ... 1941 geborene Antragsgegnerin haben am 14. Juni 1986 die Ehe geschlossen. Der Zeitpunkt der Trennung ist zwischen ihnen umstritten gewesen. Auf den [...]

1. § 850f Abs. 1a ZPO findet auch im Rahmen der Unterhaltsvollstreckung Anwendung, wie sich bereits aus dem Wortlaut von § 850f Abs. 1 Satz 1 ZPO ergibt, wo § 850d ZPO ausdrücklich erwähnt ist. 2. Die Vorschrift eröffnet bei sonst im wesentlichen gleichen tatbestandlichen Voraussetzungen in Härtefällen die Möglichkeit, die Pfändungsfreibeträge über die § 850d ZPO immanente Begrenzung durch § 850c ZPO hinaus heraufzusetzen. Ob die Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel des § 850f Abs. 1a ZPO gegeben sind, hängt danach davon ab, ob der Schuldners den Nachweis führen kann, dass bei Anwendung der gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen der §§ 850c, 850d ZPO sein notwendiger Lebensunterhalt für sich und die Personen, denen er Unterhalt zu gewähren hat, nicht gedeckt ist. 3. Wird der Unterhaltsschuldner weiteren Personen gegenüber unterhaltspflichtig (hier: gegenüber einem nichtehelichen Kind und dessen Mutter, Lebensgefährtin des Schuldners), so ist zunächst nach § 850b ZPO die Pfändungsfreigrenze des § 850b ZPO neu festzusetzen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine Heraufsetzung nach § 850f Abs. 1a ZPO gegeben sind. 4. Soweit dem Schuldner sein notwendiger Lebensunterhalt zu verbleiben hat, ist eine Orientierung am Sozialhilfebedarfs nach §§ 11 ff. BSHG als geeignete Grundlage für die Bemessung des notwendigen Unterhalts anzusehen (hier: Regelsatz, 541 DM, zuzüglich pauschalen Zuschlag für einmalige Leistungen, § 21 Abs. 2 BSHG, 108,20 DM, Besserstellungszuschlag wegen Berufstätigkeit, §§ 23, 24 BSHG in der alten Fassung, 135,35 DM, und Fahrtkosten von 298 DM). 5. Auch wenn bereits im Erkenntnisverfahren zugunsten des Schuldners der Umstand berufsbedingter Aufwendungen (hier: Fahrtkosten) berücksichtigt worden ist, so sind diese Feststellungen des Prozessgerichts für das Vollstreckungsgericht nicht bindend. Vielmehr kann das Vollstreckungsgericht auch bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüche von den

OLG Frankfurt/Main (26 W 52/99) | Datum: 13.07.1999

FamRZ 2000, 614 InVo 2000, 209 NJW-RR 2000, 220 OLGReport-Frankfurt 1999, 301 [...]

Aktuelle Suchergebnisse 111 - 120 von 120 .