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OLG Hamm (5 UF 207/98) | Datum: 05.02.1999
Die zulässige Berufung des Beklagten hat in der Sache teilweise Erfolg. I. Der Beklagte schuldet Trennungsunterhalt in der sich aus nachfolgender Berechnung ergebenden Höhe von gerundet 872,00 DM. Pos. 1 Nettoeinkommen [...]