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BayObLG (1Z BR 116/98) | Datum: 05.02.1999
I. Die im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasserin war ledig und kinderlos. Zum Nachlaß gehörten zwei bebaute Grundstücke, Mobiliarvermögen (insbesondere Einrichtungsgegenstände und Schmuck) sowie Geldvermögen. Die [...]