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»1. Zur Rechtsnatur einer Kostenübernahmeerklärung des Sozialhilfeträgers, der Krankenhilfe bewilligt hat. 2. Zu den Voraussetzungen eines privaten Behandlungsvertrags, wenn der Sozialhilfeträger während einer andauernden einheitlichen Behandlungsmaßnahme keine Krankenhilfe mehr gewähren will. 3. Zur Möglichkeit einer Nothilfemaßnahme für ein minderjähriges Kind gemäß § 121 BSHG, wenn die sozialhilferechtliche Bedürftigkeit der Eltern nicht geklärt ist. 4. Der Krankenhausträger, der sich auf einen Anspruch aus § 677 in Verbindung mit § 683 BGB auf Grund einer Geschäftsführung ohne Auftrag im mutmaßlichen Interesse des Geschäftsherrn oder im öffentlichen Interesse beruft, trägt die Darlegungslast dafür, daß er keine Erstattung seiner Kosten auf Grund sozialrechtlicher Ansprüche erhalten kann.«
EzFamR aktuell 1998, 224 FuR 1998, 331 NJW-RR 1999, 1070 OLGReport-Zweibrücken 1998, 338 [...]
»Ein über den - angesichts der tatsächlichen Einkünfte der Eltern gerechtfertigten - Mindestunterhalt des volljährigen Kindes hinausgehender Bedarf kann auf die Zusammenrechnung lediglich fiktiver Einkünfte der beiden EIternteile jedenfalls dann nicht gestützt werden, wenn solche Einkünfte in den letzten Jahren nicht erzielt wurden.«
EzFamR aktuell 1999, 39 FamRZ 1999, 1452 OLGR-Nürnberg 1999, 104 [...]