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OLG Koblenz (5 W 806/98) | Datum: 18.11.1998
Der Antragsteller macht einen Zahlungs- und Freistellungsanspruch gemäß § 426 BGB geltend, für den grundsätzlich auch nach der Trennung der Parteien Raum ist (vgl. Heinrichs in Palandt, BGB , 57. Aufl., § 426 Rdnr. 9 [...]