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»Eine Ehescheidung darf auch dann nur unter den Voraussetzungen des § 628 ZPO vorzeitig ausgesprochen werden, wenn Folgesachen (hier: nachehelicher Unterhalt und Zugewinnausgleich) erst anhängig, aber noch nicht rechtshängig sind und möglicherweise aus prozessualen Gründen nicht in zulässiger Weise geltend gemacht sind.«
FamRZ 1998, 1525 NJWE-FER 1998, 234 OLGReport-Zweibrücken 1998, 492 [...]
1. Eine Elektrokrampftherapie mit unilateraler Stimulation nur über der nicht dominanten Hirnhälfte, die lege artis durchgeführt wird, ist nicht nach § 1904 Satz 1 BGB vormundschaftsgerichtlich genehmigungspflichtig, da bei dieser Behandlung nicht die begründete Gefahr besteht, daß der Betreute aufgrund der Behandlung stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. 2. Wird die Elektrokrampftherapie jedoch mit bilateraler Stimulation durchgeführt, ist diese wegen der deutlich größeren Gefahr von retrograden Gedächtnisstörungen hinsichtlich autobiographischer Erlebnisse vormundschaftsgerichtlich genehmigungspflichtig.
vgl. LG Hamburg, 31.3.1994, Az. 301 T 369/93, FamRZ 1994, 1204 NJWE-FER 1998, 203 [...]