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Haben Eltern bei der Geburt ihres Kindes ihr Einverständnis damit erklärt, daß ihre Religionszugehörigkeit im Geburtenbuch eingetragen wird und widerrufen sie ihr Einverständnis später, dann besteht ein Berichtigungsanspruch analog § 47 PStG, da der Begriff der Unrichtigkeit nicht zwingend in allen Fällen die ursprüngliche Fehlerhaftigkeit einer Angabe voraussetzt.
FamRZ 1997, 1480 NJWE-FER 1997, 175 OLGReport-Frankfurt 1997, 115 StAZ 1997, 210 [...]
1. Die Namenswahl bei einem Kind steht den Eltern als den Sorgeberechtigten grundsätzlich frei.2. Bei der Namenswahl ist der natürlichen Ordnung der Geschlechter Rechnung zu tragen.3. Wird ein Vorname (hier: Raven) in einem Land als männlicher, nach dem Vortrag der Sorgeberechtigten in einem anderen Land aber als weiblicher Vorname gebraucht, dann ist dieser Vorname für ein Mädchen auch in Deutschland zulässig, wenn zusätzlich ein klärender geschlechtsspezifischer Vorname (hier: Frederike) erteilt wird.
FGPrax 1998, 24 FamRZ 1999, 46 MDR 1998, 162 OLGReport-Frankfurt 1998, 69 [...]