Sortieren nach
1. Die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO hat Sanktionscharakter. 2. Wird die Erklärungspflicht aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO absichtlich oder grob nachlässig verletzt, dann reicht die bloße Nachholung der Erklärung nicht aus, um die nach § 124 Nr. 2 ZPO ergangene Aufhebung der Prozeßkostenhilfe erfolgreich anzugreifen (hier: entschieden für den Fall, in dem die arme Partei über einen Zeitraum von einem Jahr und trotz mehrerer Mahnungen die Abgabe einer Erklärung ohne Angabe von Gründen verzögert hatte).
FamRZ 1998, 837 FamRZ 1998,837 JurBüro 1998, 594 Rpfleger 1998, 205 [...]
1. Die Frage, ob vor dem 3.10.1990 Eigentum im Beitrittsgebiet erworben oder verloren wurde, beurteilt sich nach früheren DDR-Recht. 2. Vor der Eheschließung kam ein gemeinsamer Eigentumserwerb der späteren Ehegatten an Grundstücken nur durch gemeinsamen rechtsgeschäftlichen Erwerb in Frage. Die Anwendung des § 299 Abs. 1 ZGB setzt den Bestand der Ehe zum Zeitpunkt des Erwerbs voraus. Eine analoge Anwendung der Vorschrift auf Nichtverheiratete kommt auch dann nicht in Betracht, wenn der nicht erwerbende Partner oder dessen Familie finanzielle Unterstützung zum Kauf geleistet haben. 3. Soweit unter bestimmten Voraussetzungen in entsprechender Anwendung des § 13 FGB vorehelich gebildetes Alleineigentum mit der Eheschließung gemeinsames Eigentum werden konnte, wurden Grundstücke von diesen Fällen nicht erfaßt. 4. Der Ausgleichsanspruch des § 40 FGB ist ein Geldanspruch. Eine Grundbuchberichtigung kann mit ihm nicht verlangt werden.
FamRZ 1998, 1176 NJW 1998, 246 OLGReport-Brandenburg 1997, 347 VIZ 1998, 288 [...]