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1. Auch wenn beiden Elternteilen nach der Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam belassen wurde, kann der Elternteil, bei dem die Kinder leben, diese im Unterhaltsrechtsstreit gegen den anderen Elternteil nach § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB allein vertreten. 2. Reicht das Einkommen eines Selbständigen nicht aus, den Mindestunterhalt für seine minderjährigen Kinder zu zahlen, so kann er wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB verpflichtet sein, eine Nebenerwerbstätigkeit aufzunehmen.
FamRZ 1998, 313 Kind-Prax 1998, 27 NJWE-FER 1997, 126 OLGReport-Hamm 1997, 125 [...]
1. Den unterhaltsberechtigten Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut, trifft in der Regel ab Beginn des dritten Schuljahres eine stundenweise Erwerbsobliegenheit. 2. Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, dann ist ihm ein fiktives Versorgungsentgelt zuzurechnen (hier: 600 DM). 3. (Fiktives) Erwerbseinkommen und Versorgungsentgelt auf Seiten des Berechtigten sind auf den konkreten Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen anzurechnen, nicht auf einen fiktiven Mindestbedarf.
FamRZ 1997, 1073 NJWE-FER 1997, 123 OLGReport-Hamm 1997, 70 [...]
1. Auch ein hauptberuflich beamteter und vollzeitbeschäftigter Grundschullehrer, der innerhalb eines Jahres insgesamt 20 Betreuungen, davon 12 Dauerbetreuungen, und 40 Verfahrenspflegschaften führt, kann ein Berufsbetreuer sein. 2. Ob der Vollzeitbeamte und Betreuer durch den zeitlichen Aufwand im Rahmen seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer gehindert sein könnte, seine hauptberuflichen Dienstpflichten gewissenhaft zu erfüllen, berührt im Vergütungsfestsetzungsverfahren des Vormundschaftsgerichts nicht seine Eigenschaft als Berufsbetreuer und unterliegt allein der Beurteilung seines jeweiligen Dienstherrn.
NJWE-FER 1997, 228 NiedersRpfl 1997, 79 Rpfleger 1997, 308 [...]