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BGH (III ZR 285/95) | Datum: 13.02.1997
Durch Vertrag vom 30. Oktober 1992 erteilte die Beklagte dem Kläger den Auftrag zum Verkauf eines Anwesens in D., wofür sie eine Maklerprovision von 3 % zuzüglich Mehrwertsteuer aus dem Nettoverkaufspreis versprach. [...]