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BayObLG (1Z BR 169/97) | Datum: 04.11.1997
I. Die im Alter von 81 Jahren verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Ihr Ehemann ist im April 1983 vorverstorben. Aus seiner ersten Ehe stammte ein Sohn, H. Von den Geschwistern der Erblasserin lebt nur [...]