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Der eingeschränkte Widerruf eines prozessualen Anerkenntnisses über laufenden Unterhalt ist mit dem Ziel der Anpassung im Sinne des § 323 ZPO zulässig und kann mit der Berufung geltend gemacht werden, wenn sich die für das Anerkenntnis maßgebenden Umstände wesentlich geändert haben und die Partei dies nicht bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung in erster Instanz geltend machen konnte.
EzFamR aktuell 1998, 121 FamRZ 1998, 915 OLGReport-Koblenz 1998, 263 [...]
Eine Restitutionsklage mit dem Ziel der Feststellung der Vaterschaft eines verstorbenen Mannes gegen dessen Erben ist unzulässig, da die ZPO nur die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses zwischen den Parteien selbst kennt. Auch wenn der ursprüngliche Prozeß auf Feststellung der nichtehelichen Vaterschaft durch Urteil des Berufungsgerichts beendet worden ist, ist nach dem Tode des als Vater in Anspruch genommenen Mannes ein Restitutionsverfahren nach § 641i ZPO bei dem Vormundschaftsgericht zu führen. Insoweit kommt § 1600n Abs. 2 BGB der Vorrang vor § 641i Abs. 3 Satz 1 ZPO zu.
DAVorm 1998, 244 EzFamR aktuell 1998, 95 FamRZ 1998, 382 NJW-RR 1998, 1229 NJWE-FER 1998, 259 [...]
Ist das Gericht der Auffassung, daß die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und nicht alle notwendigen Belege beigefügt sind, hat es unverzüglich nach § 118 Abs. 2 ZPO auf einen ordnungsgemäßen Antrag hinzuwirken. Andernfalls kann es den Antrag nach Abschluß des Verfahrens nicht wegen unzureichender Angaben und Belege zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zurückweisen.
EzFamR aktuell 1998, 126 FamRZ 1998, 630 MDR 1998, 559 OLGReport-München 1998, 51 [...]