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Für die Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ist ein Einkommen aus einer Nebentätigkeit nicht heranzuziehen. Insoweit liegt ein überobligatorisches und damit nichtprägendes Einkommen vor. Allerdings ist Einkommen aus einer Nebentätigkeit bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen.
vgl. auch BGH, FamRZ 1985, 360 FamRZ 1998, 623 EzFamR aktuell 1998, 55 [...]
»Übergeht der Familienrichter im Ehescheidungsverbundurteil einen von den Parteien in das Verfahren eingeführten notariell beurkundeten Ausschluß des Versorgungsausgleichs und einen auf Genehmigung dessen gerichteten Antrag mit Stillschweigen, so liegt darin ein schwerer Verfahrensfehler, der zur Aufhebung und Zurückverweisung insoweit führen kann.«
FamRZ 1998, 381 NJWE-FER 1998, 207 OLGReport-Zweibrücken 1998, 147 [...]