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SchlHOLG (2 W 86/97) | Datum: 07.08.1997
Die Parteien, die um Rückzahlung eines Kaufpreises gestritten haben, haben in einem gerichtlichen Vergleich den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt und gleichzeitig eine Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO [...]