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BGH (VI ZB 13/97) | Datum: 12.08.1997
I. Das Landgericht hat die Beklagten verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 15.000 DM zu zahlen, und ihre Pflicht zum Ersatz des weiteren Schadens des Klägers festgestellt. Gegen dieses Urteil haben beide [...]