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OLG Nürnberg (11 WF 1434/97) | Datum: 23.06.1997
Die zulässige Beschwerde (§ 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO ) ist zum Teil begründet. Die beabsichtigte Abänderungsklage hat bis in Höhe von 552,00 DM keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil der Antragsteller insoweit [...]