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OLG München (11 W 1518/97) | Datum: 13.05.1997
Der vorliegende Rechtsstreit, endete mit dem Prozeßvergleich vom 7.11.1996, nach dem die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3 von den Kosten des Rechtsstreits tragen und der außerdem u.a. die folgende Vereinbarung [...]