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OLG Koblenz (15 W 217/97) | Datum: 16.05.1997
Die Begründung in Bezug auf die Mutter des Kindes paßt nur, weil die Vaterschaft noch nicht festgestellt ist, denn andernfalls käme auch ein Anspruch gegen die Großeltern väterlicherseits in Betracht, gegen welche die [...]