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BayObLG (1Z BR 9/97) | Datum: 27.03.1997
I. Der 1980 in der Türkei geborene Beteiligte zu 1 ist der Sohn des Beteiligten zu 2 aus dessen geschiedener erster Ehe. Vater und Sohn sind türkische Staatsangehörige. Der Sohn lebte zunächst bei seiner Mutter in der [...]