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BayObLG (1Z BR 163/95) | Datum: 11.04.1996
I. Der im Alter von 88 Jahren verstorbene Erblasser war verwitwet. Für ihn war seit 30.4.1991 Gebrechlichkeitspflegschaft angeordnet. Er hinterläßt acht Kinder, die Beteiligten zu 1 - 8. Der Nachlaß besteht im [...]