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BGH (VIII ZR 233/95) | Datum: 09.10.1996
Die Klägerin war Eigentümerin des Grundstücks C.-Z.-Platz (heute B. Platz) in D.-L., das im Jahr 1973 nach Eigentumsverzicht der Klägerin wegen drohender Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten in [...]