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BVerwG (5 B 214.95) | Datum: 20.02.1996
Die von dem Kläger selbst eingelegte Beschwerde ist unzulässig, weil der Kläger in der vorliegenden Verwaltungsstreitsache durch seinen für den Aufgabenkreis 'Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten' gerichtlich [...]