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BVerwG (5 B 219.95) | Datum: 26.01.1996
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist unzulässig und deshalb zu verwerfen, weil der Kläger nicht prozeßfähig im Sinne von § 62 VwGO ist. Dahinstehen kann, ob sich der Mangel der [...]