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Einigen sich Eltern in einem gerichtlichen Vergleich auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt für den volljährigen Sohn (Vertrag zugunsten Dritter nach § 328 BGB), so ist nach der Auslegungsregel des § 335 BGB im Zweifel auch der Versprechensempfänger (hier die Mutter) berechtigt, die Leistung an das Kind zu verlangen. Ihr ist daher auf Antrag eine vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 724 ZPO zu erteilen.
FamRZ 1996, 485 NJW-RR 1996, 1157 OLGReport-Hamm 1995, 239 [...]
1. Auch wenn sich der umgangsberechtigte Elternteil nicht um seine Kinder gekümmert und sein Umgangsrecht längere Zeit nicht ausgeübt hat, so rechtfertigt dies allein nicht den Ausschluß des Umgangsrechts. 2. Vielmehr hat das Gericht durch die Ausgestaltung des Umgangsrechts dafür Sorge zu tragen, daß eine behutsame Kontaktaufnahme zwischen Elternteil und Kind ermöglicht wird (hier 1/2 Stunde im Monat in den Räumen einer Erziehungsberatungsstelle bei zwei Kindern im Alter von zwei und vier Jahren).
FamRZ 1996, 424 NJW-RR 1996, 770 OLGReport-Hamm 1996, 19 [...]