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Der Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert eines in erster Instanz abgewiesenen Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Unterhaltsklage ist mit 20 % des Leistungsanspruchs anzunehmen.
OLG Frankfurt/Main (1 UF 203/95) | Datum: 28.11.1995
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