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OLG Köln (16 Wx 144/95) | Datum: 06.10.1995
Die weitere Beschwerde ist gemäß §§ 27 , 29 , FGG statthaft und auch im übrigen zulässig, insbesondere ist die Beteiligte zu 3.) als in gerader Linie Verwandte der Betroffenen gemäß § 69g Abs. 1 FGG beschwerdebefugt. [...]