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OLG Köln (19 W 40/95) | Datum: 13.10.1995
Soweit die Klägerin darauf verweist, daß gegen sie ein Erstattungsanspruch von 12.771,33 DM wegen geleisteter Unterhaltsvorschüsse geltend gemacht werde, rechtfertigt dies keine abweichende Beurteilung; ihr verbleiben [...]