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BVerwG (11 C 33.94) | Datum: 27.09.1995
I. Die Klägerin begehrt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 1991 ihre Freistellung von der Pflicht, die als Darlehen erhaltenen Mittel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zurückzuzahlen. Mit ihrem [...]