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BayObLG (1Z BR 108/95) | Datum: 23.08.1995
I. Das am 27.10.1984 in Italien geborene Mädchen ist das eheliche Kind der Beteiligten zu 1, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, und eines italienischen Staatsangehörigen. Die Ehe der Eltern wurde durch [...]