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BGH (VII ZB 19/94) | Datum: 23.03.1995
I. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Beklagte mit Endurteil vom 22. Februar 1994 verurteilt, an die Klägerin restlichen Werklohn in Höhe von 92.260,71 DM zu zahlen. Dagegen hat die Beklagte durch ihre [...]