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1. Lehnt der Standesbeamte das Aufgebot eines Deutschen und einer marokkanischen Staatsbürgerin ab, so sind die nach §§ 45, 50 PStG zuständigen deutschen Gerichte auch international zuständig. 2. Allein der Verdacht, die Betroffenen könnten mit der Eheschließung ehefremde Zwecke verfolgen (hier Beschaffung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ehefrau), reicht für die Ablehnung nicht aus. 3. Vielmehr ist der Standesbeamte zur Anordnung des Aufgebotes anzuhalten, wenn das Gericht nach ausreichender Erforschung des Sachverhaltes, § 12 FGG, zu dem Schluß kommt, es lägen keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, daß eine Scheinehe beabsichtigt sei.
FamRZ 1995, 1409 NJW-RR 1995, 771 OLGReport-Frankfurt 1995, 80 [...]
1. Wer einem minderjährigen Kind zu Unterhalt verpflichtet ist, hat alles in seiner Macht stehende zu tun, um den Kindesunterhalt sicherzustellen. 2. Allein mit der Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen des Arbeitsamtes, die keine ausreichenden Einnahmen erbringen, wird der Verpflichtete den an ihn zu richtenden Forderungen nicht gerecht. Er muß sich vielmehr um Aushilfstätigkeiten jeder Art. bemühen. 3. Auf eine Minderung seiner Erwerbsfähigkeit um fünfzig Prozent kann sich der Verpflichtete allerhöchstens dann berufen, wenn eine Beschäftigung aufgrund der Behinderung tatsächlich nicht mehr in ausreichendem Umfang möglich ist (hier verneint, da der Verpflichtete trotz seiner Behinderung über Jahre hinweg normal im Arbeitsleben stand).
FamRZ 1995, 756 NJW-RR 1995, 1476 OLGReport-Hamm 1995, 95 [...]