Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
BayObLG (1Z BR 74/94) | Datum: 20.07.1994
I. Der im Jahr 1992 in München geborene M ist der Sohn der Beteiligten zu 1. Durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München vom 4.6.1992 wurde festgestellt, daß M kein eheliches Kind des geschiedenen Ehemanns [...]